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   LAG München, 09.10.2008 - 4 Sa 411/08   

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LAG München, 09.10.2008 - 4 Sa 411/08 (https://dejure.org/2008,12897)
LAG München, Entscheidung vom 09.10.2008 - 4 Sa 411/08 (https://dejure.org/2008,12897)
LAG München, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - 4 Sa 411/08 (https://dejure.org/2008,12897)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betriebsübergang - Widerspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Informationsschreiben bei einem Betriebsübergang; Bedeutung einer ordnungsgemäßen Unterrichtung über den Betriebsübergang für den Beginn der Widerspruchsfrist; Notwendigkeit der Angabe des Grundes für den Betriebsübergang und der Bezeichnung des ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 613a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    Auszug aus LAG München, 09.10.2008 - 4 Sa 411/08
    Nur eine ordnungsgemäße Unterrichtung in diesem Sinn setzt die Widerspruchsfrist in Gang - weder durch eine unterbliebene noch durch eine nicht ordnungsgemäße/nicht vollständige Unterrichtung wird der Beginn dieser Frist ausgelöst (BAG, ständ. Rspr., etwa U. v. 14.12.2006, 8 AZR 763/05, - II. 1. a der Gründe, m. w. N. - zuletzt U. v. 20.03.2008, 8 AZR 1016/06, BB 2008, S. 2072 f - Rz. 22 -).

    (Erst) dann müssen vom Arbeitgeber solche Einwände des Arbeitnehmers durch entsprechende konkretere Ausführungen und Beweisangebote widerlegt werden (u. a. BAG, U. v. 14.12.2006, aaO).

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit U. v. 13.07.2006, 8 AZR 305/05, AP Nr. 112 zu § 613a BGB - II. 1. b bb d. Gr. - ebenso U. v. 14.12.2006, aaO, - II. 1. b bb/juris Rz. 27 d. Gr. -) ist es nach dem Zweck der Unterrichtung notwendig, dass der Betriebsübernehmer mit Firmenbezeichnung - wie dort eingangs geschehen - sowie Anschrift genannt wird.

    aa) Hiernach ist zunächst die Angabe der formalen (vertraglichen) Rechtsgrundlage für den Betriebsübergang wie Kaufvertrag, Pachtvertrag etc. gemeint, aber auch - was der gesetzliche Begriff des anzugebenden "Grundes" für den Übergang nach Wortlaut und Sinn und Zweck dieser Regelung bereits zwanglos und selbstverständlich indiziert -eine wenigstens allgemeine und schlagwortartige Angabe der dem Betriebsübergang zu"grunde"liegenden unternehmerischen Überlegung/Konzeption, sofern sich diese im Falle eines Widerspruches auf den Arbeitsplatz auswirken kann (BAG, U. v. 13.07.2006, 8 AZR 305/06, AP Nr. 112 zu § 613a BGB - II. 1. b ee/juris Rzn. 27 f d. Gr. - U. v. 14.12.2006, aaO, - II. 1. b ee/juris Rz. 32 d. Gr. -).

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus LAG München, 09.10.2008 - 4 Sa 411/08
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Ue. v. 20.03.2008, aaO, - Rzn. 40 f - ; BAG, U. v. 15.02.2007, 8 AZR 431/06, AP Nr. 320 zu § 613a BGB - II. 3. b (2)/Juris Rzn. 42 f d. Gr. - U.v. 28.11.2007, 6 AZR 1108/06, NZA 2008, S. 348 f/352 - Rz. 44 d. Gr. - ; hierzu etwa Wellköner, BB 2007, S. 1849 f).

    f), oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB erlangt hatte (so LAG Düsseldorf etwa im U. v. 01.08.2007, 7 Sa 655/07 (juris Rz. 97) und 7 Sa 361/07, FA 2008, S. 59 (LS - juris Rz. 80) - , ob also eine Frist von ca. 15 Monaten gemäß der ersten Auffassung oder offensichtlich allenfalls wenigen Monaten/kurzer Zeit nach der zweiten Auffassung (im U. v. 15.02.2007, aaO - II. 3. b (3)/juris Rz. 45 der Gründe - hat das BAG das Zeitmoment des Verwirkungstatbestandes nach den objektiven Umständen "angesichts der Dauer von über einem Jahr des nicht erklärten Widerspruchs" als erfüllt angesehen; das LAG Köln stellt im U. v. 05.10.2007 - NZA-RR 2008, S. 5 f/8, unter II. 1. d bb (1) der Gründe - dagegen nachvollziehbar auf die regelmäßige Verjährungsfrist als Anhalt für das Zeitmoment des Verwirkungstatbestandes ab; für die Erfüllung des Zeitmoments der Verwirkung bei Widerspruch erst 12/14 Monate nach, auch fehlerhafter, Unterrichtung: LAG Nürnberg, U. v. 07.03.2007, 6 Sa 228/06 (juris - n. r.)).

    Bei der beim Zeitmoment gebotenen einzelfallbezogenen Wertung, bei der es eine starre oder Höchstfrist (z. B. von sechs Monaten) nicht gibt (ständ. Rspr. des BAG, aaO), können insbesondere der Grad der Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit des Unterrichtungsschreibens und auch die Komplexität der mit dem konkreten Betriebsübergang verbundenen rechtlichen Fragen eine Rolle spielen (BAG, U. v. 15.02.2007, aaO (juris Rz. 44), und wiederum Löwisch/Göpfert/Siegrist, aaO, S. 2539).

  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

    Auszug aus LAG München, 09.10.2008 - 4 Sa 411/08
    Auch wenn das wirtschaftliche Potential des Betriebserwerbers im Allgemeinen nicht Gegenstand der Informationspflicht ist - häufig nicht sein kann, weil dessen Beurteilung regelmäßig eine nicht oder kaum justiziable Einschätzung der wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten sowie der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung voraussetzen würde - , stellt jedenfalls eine mit/durch den Betriebsübergang einhergehende erhebliche Verringerung der Haftungsmasse für aus den übergehenden Arbeitsverhältnissen resultierende Forderungen, eine nicht unwesentliche Verminderung der verbleibenden Haftungsgrundlage, einen Umstand dar, auf dessen Kenntnis der zu informierende Arbeitnehmer Anspruch hatte (BAG, U. v. 31.01.2008, 8 AZR 1116/06 - Rzn. 32 bis 34 d. Gr., auch unter weitergehendem Hinweis auf die ratio legis der gesamtschuldnerischen Haftung bei Unternehmensaufspaltung nach § 134 UmwG -).

    Ein wenigstens ansatzweise erforderlicher und erfolgter Hinweis auf diese besondere Situation musste allerdings vorhanden sein, um eine seriöse und überlegte Entscheidung über das Für und Wider eines Widerspruches zu ermöglichen - die Zukunftsperspektiven einer mit einem Haftungskapital von gerade einmal 50.000,-- EUR ausgestatteten und von der Beklagten als Verkäuferin noch mit Mitgift dotierten Erwerberin eines derart großen und bedeutsamen Unternehmensbereiches und damit die Abwägung der Risiken und die Antwort auf die Frage der Sinnhaftigkeit eines Widerspruches sind vor diesem Hintergrund zwangsläufig anders einzuschätzen als etwa aus Elogen auf besondere unternehmerische Perspektiven für B. Corporation/T., wie im Informationsschreiben vom 29.08.2005 allein akzentuiert, rückzuschließen ... (BAG, U.v. 31.01.2008, aaO - wo das BAG nunmehr ausdrücklich festgehalten hat, dass eine Unterrichtung der Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 5 BGB unzulänglich war, weil nicht über die fehlende Übertragung auch der Betriebsimmobilie auf den Betriebserwerber - auf diesen waren nur die Maschinen, Vorräte, Halbfertigprodukte und das Mobiliar überführt worden - informiert worden war).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus LAG München, 09.10.2008 - 4 Sa 411/08
    Zwar hat das BAG, wie die Beklagte hervorhebt, im Urteil vom 13.07.2006 (aaO -II. 1. b bb/juris Rz. 23 d. Gr. -) auch auf die Bedeutung der Angabe des Firmensitzes und der Adresse "insbesondere bei ausländischen Erwerbern" - um welchen es sich bei der dortigen Fallgestaltung offensichtlich nicht handelte ! - verwiesen.

    a) Das Widerspruchsrecht als schriftlich auszuübendes Gestaltungsrecht in Form eines Rechtsfolgenverweigerungsrechts (vgl. nur BAG, U. v. 13.07.2006, 8 AZR 382/05, AP Nr. 1 zu § 613a BGB Widerspruch - II. 1. b aa (1)/juris Rz. 21 d. Gr., m. w. N. - vgl. ausführlich auch LAG Köln, U. v. 05.10.2007, 11 Sa 257/07, NZA-RR 2008, S. 5 f) kann nach allgemeiner Auffassung verwirken.

  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Auszug aus LAG München, 09.10.2008 - 4 Sa 411/08
    Nur eine ordnungsgemäße Unterrichtung in diesem Sinn setzt die Widerspruchsfrist in Gang - weder durch eine unterbliebene noch durch eine nicht ordnungsgemäße/nicht vollständige Unterrichtung wird der Beginn dieser Frist ausgelöst (BAG, ständ. Rspr., etwa U. v. 14.12.2006, 8 AZR 763/05, - II. 1. a der Gründe, m. w. N. - zuletzt U. v. 20.03.2008, 8 AZR 1016/06, BB 2008, S. 2072 f - Rz. 22 -).

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Ue. v. 20.03.2008, aaO, - Rzn. 40 f - ; BAG, U. v. 15.02.2007, 8 AZR 431/06, AP Nr. 320 zu § 613a BGB - II. 3. b (2)/Juris Rzn. 42 f d. Gr. - U.v. 28.11.2007, 6 AZR 1108/06, NZA 2008, S. 348 f/352 - Rz. 44 d. Gr. - ; hierzu etwa Wellköner, BB 2007, S. 1849 f).

  • LAG Köln, 05.10.2007 - 11 Sa 257/07

    Widerspruch gegen Betriebsübergang; Kündigung durch Betriebserwerber

    Auszug aus LAG München, 09.10.2008 - 4 Sa 411/08
    a) Das Widerspruchsrecht als schriftlich auszuübendes Gestaltungsrecht in Form eines Rechtsfolgenverweigerungsrechts (vgl. nur BAG, U. v. 13.07.2006, 8 AZR 382/05, AP Nr. 1 zu § 613a BGB Widerspruch - II. 1. b aa (1)/juris Rz. 21 d. Gr., m. w. N. - vgl. ausführlich auch LAG Köln, U. v. 05.10.2007, 11 Sa 257/07, NZA-RR 2008, S. 5 f) kann nach allgemeiner Auffassung verwirken.

    f), oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB erlangt hatte (so LAG Düsseldorf etwa im U. v. 01.08.2007, 7 Sa 655/07 (juris Rz. 97) und 7 Sa 361/07, FA 2008, S. 59 (LS - juris Rz. 80) - , ob also eine Frist von ca. 15 Monaten gemäß der ersten Auffassung oder offensichtlich allenfalls wenigen Monaten/kurzer Zeit nach der zweiten Auffassung (im U. v. 15.02.2007, aaO - II. 3. b (3)/juris Rz. 45 der Gründe - hat das BAG das Zeitmoment des Verwirkungstatbestandes nach den objektiven Umständen "angesichts der Dauer von über einem Jahr des nicht erklärten Widerspruchs" als erfüllt angesehen; das LAG Köln stellt im U. v. 05.10.2007 - NZA-RR 2008, S. 5 f/8, unter II. 1. d bb (1) der Gründe - dagegen nachvollziehbar auf die regelmäßige Verjährungsfrist als Anhalt für das Zeitmoment des Verwirkungstatbestandes ab; für die Erfüllung des Zeitmoments der Verwirkung bei Widerspruch erst 12/14 Monate nach, auch fehlerhafter, Unterrichtung: LAG Nürnberg, U. v. 07.03.2007, 6 Sa 228/06 (juris - n. r.)).

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus LAG München, 09.10.2008 - 4 Sa 411/08
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Ue. v. 20.03.2008, aaO, - Rzn. 40 f - ; BAG, U. v. 15.02.2007, 8 AZR 431/06, AP Nr. 320 zu § 613a BGB - II. 3. b (2)/Juris Rzn. 42 f d. Gr. - U.v. 28.11.2007, 6 AZR 1108/06, NZA 2008, S. 348 f/352 - Rz. 44 d. Gr. - ; hierzu etwa Wellköner, BB 2007, S. 1849 f).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG München, 09.10.2008 - 4 Sa 411/08
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit U. v. 13.07.2006, 8 AZR 305/05, AP Nr. 112 zu § 613a BGB - II. 1. b bb d. Gr. - ebenso U. v. 14.12.2006, aaO, - II. 1. b bb/juris Rz. 27 d. Gr. -) ist es nach dem Zweck der Unterrichtung notwendig, dass der Betriebsübernehmer mit Firmenbezeichnung - wie dort eingangs geschehen - sowie Anschrift genannt wird.
  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG München, 09.10.2008 - 4 Sa 411/08
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in der von der Beklagten hierzu angezogenen Entscheidung vom 30.09.2004 (Az. 8 AZR 462/03, AP Nr. 275 zu § 613a BGB) ausgeführt, dass ein kollektiver Widerspruch nach § 242 BGB rechtsmissbräuchlich und damit rechtsunwirksam sein könne, wenn er (allein) dazu eingesetzt werde, eigentlich andere Zwecke als die Sicherung der arbeitsvertraglichen Rechte und die Beibehaltung des bisherigen Arbeitgebers herbeizuführen.
  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

    Auszug aus LAG München, 09.10.2008 - 4 Sa 411/08
    Aus den zahlreichen anderen beim Landesarbeitsgericht München - und der erkennenden Berufungskammer im besonderen - anhängigen Parallelverfahren ist jedoch als gerichtsbekannt zu unterstellen, dass es sich beim von der Beklagten verkauften streitgegenständlichen Mobiltelefonbereich/Geschäftsbereich in M. und in K./NRW (u. a.) um selbstständig übergangsfähige Betriebsteile i. S. d. der Anforderungen des § 613a BGB handelte (vgl. zuletzt etwa BAG, U. v. 27.09.2007, 8 AZR 941/06, etwa DB 2008, S. 992 f - Rzn. 26 f, m. w. N. -).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 449/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

  • LAG Düsseldorf, 01.08.2007 - 7 Sa 361/07

    Bestehen eines Anspruchs auf Altersversorgung aus einer Zusage in einem

  • LAG München, 12.10.2006 - 2 Sa 990/05

    Betriebsübergang

  • LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 Sa 153/07

    Aufschiebend bedingter Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter

  • LAG Düsseldorf, 01.08.2007 - 7 Sa 655/07

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Verwirkung - Verzicht

  • LAG Nürnberg, 10.10.2006 - 6 Sa 228/06
  • LAG München, 10.02.2009 - 6 Sa 872/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Fehlen der Abschrift des Betriebserwerbers -

    Allein dann ist es ihm auch möglich, wie in § 613a Abs. 6 Satz 2 BGB vorgesehen, einen eventuellen Widerspruch auch dem Betriebsübernehmer gegenüber zu erklären (ebenso LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris unter Rz. 70; LAG München v. 8 10.2008 - 4 Sa 412/08, jeweils mit zutreffenden Ausführungen zur hieran geäußerten polemischen Kritik von Willemsen , NJW .2007, 2065, 2068).

    Doch bedarf es auch bei inländischen Erwerbern dieser Angabe um deren wirtschaftlichen Hintergrund überprüfen zu können zu können; erst durch diese - vorliegend fehlende - Angabe wird ein Arbeitnehmer in die Lage versetzt, die Ausübung des gesetzlichen Widerspruchsrechtes sachgerecht zu erwägen (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, a.a.O.; LAG München v. 9.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08).

    Es war daher nicht anzunehmen, ein asiatischer Konzern (B. .../T.) werde sein neu zu gründendes bzw. gerade neu gegründetes deutsches Tochterunternehmen (ohne Kapitalbeteiligung der Beklagten) als Übernehmerin dieses Geschäftsbereiches der Beklagten ohne weiteres und selbstverständlich an dessen bisherigen Verwaltungssitz "ansiedeln" und den registerrechtlichen (§ 106 Abs. 2 Nr. 2 HGB) oder tatsächlichen Firmensitz dort begründen (ebenso LAG München v. 19.9.2008 - 3 Sa 238/08 und 3 Sa 393/08; LAG München v. 25.9.2008 - 3 Sa 266/08; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08).

    2005 (vgl. BAG v. 31.1. 2008 - 8 AZR 1116/06, a.a.O., wo das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich eine Unterrichtung der Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 5 BGB auch über die nicht erfolgte Übertragung der Betriebsimmobilie auf den Betriebserwerber als wesentlich erachtet hatte; vgl. dazu auch u.a. LAG München v. 17.4. 2008 - 4 Sa 1063/07 und v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08 (juris) und 4 Sa 412/08; LAG München v. 25.6.2008 - 9 Sa 825/07; LAG München v. 6.8.23008 - 10 Sa 182/08; LAG München v. 25.6.2008 - 11 Sa 861/07).

    130 a. Das Widerspruchsrecht als schriftlich auszuübendes Gestaltungsrecht in Form eines Rechtsfolgenverweigerungsrechts (vgl. BAG v. 13.7.2006 - 8 AZR 382/05, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 1, unter Rz. 21 m. w. N.; LAG Köln v. 05.10.2007 - 11 Sa 257/07, NZA-RR 2008, 5; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08) ist von Gesetzes wegen an eine Frist gebunden; dies schließt die Anwendung der allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung jedoch nicht aus (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, BAG v. 14.12.2006 - 8 AZR 763/05, jeweils a.a.O.).

    Sie durfte sich deshalb nur unter zusätzlichen Umständen überhaupt darauf einstellen, nicht mehr mit Widersprüchen bestimmter einzelner Arbeitnehmer konfrontiert zu werden (so bereits LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08).

    Die behauptete Kenntnis der Beklagte aus der kraft abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages erfolgte Personalaktenführung durch sie für die B. M. begegnet datenschutzrechtlichen Bedenken (dazu bereits LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08) und kann der Beklagten nicht als Kenntnis zugerechnet werden.

    Dies setzte voraus, dass die Klägerin in Kenntnis des bestehenden Widerspruchsrechts den Auflösungsvertrag abgeschlossen hätte (so auch LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG Düsseldorf v. 30.5. 2007 - 7 Sa 153/07, juris), und sie davon hätte ausgehen müssen, die Beklagte werde jedenfalls Kenntnis von dieser vertraglichen Ausscheidensregelung mit der B. M. erhalten (haben).

    Vor diesem Hintergrund muss ein rechtlich zu billigender Vertrauensschutz der Beklagten hinsichtlich einer Nichtausübung eines Widerspruchs gegen den Betriebsübergang wenn nicht grundsätzlich, so doch zumindest im Regelfall ausscheiden (so bereits LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08).

  • LAG München, 27.02.2009 - 6 Sa 457/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Unterrichtungsschreiben -

    Allein dann ist es ihm auch möglich, wie in § 613a Abs. 6 Satz 2 BGB vorgesehen, einen eventuellen Widerspruch auch dem Betriebsübernehmer gegenüber zu erklären (ebenso LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris unter Rz. 70; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08, jeweils mit zutreffenden Ausführungen zur hieran geäußerten polemischen Kritik von Willemsen, NJW 2007, 2065, 2068).

    Doch bedarf es auch bei inländischen Erwerbern dieser Angabe um deren wirtschaftlichen Hintergrund überprüfen zu können zu können; erst durch diese - vorliegend fehlende - Angabe, wird ein Arbeitnehmer in die Lage versetzt, die Ausübung des gesetzlichen Widerspruchsrechtes sachgerecht zu erwägen (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, a.a.O.; LAG München v. 9.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08).

    Es war daher nicht anzunehmen, ein asiatischer Konzern (B. C./T.) werde sein neu zu gründendes bzw. gerade neu gegründetes deutsches Tochterunternehmen (ohne Kapitalbeteiligung der Beklagten) als Übernehmerin dieses Geschäftsbereiches der Beklagten ohne weiteres und selbstverständlich an dessen bisherigen Verwaltungssitz "ansiedeln" und den registerrechtlichen (§ 106 Abs. 2 Nr. 2 HGB) oder tatsächlichen Firmensitz dort begründen (ebenso LAG München v. 19.9. 2008 - 3 Sa 238/08 und 3 Sa 393/08; LAG München v. 25.9. 2008 - 3 Sa 266/08; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08).

    2005 in Bezug genommen ist (vgl. BAG v. 31.1. 2008 - 8 AZR 1116/06, a.a.O., wo das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich eine Unterrichtung der Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 5 BGB auch über die nicht erfolgte Übertragung der Betriebsimmobilie auf den Betriebserwerber als wesentlich erachtet hatte; vgl. dazu auch u.a. LAG München v. 17.4. 2008 - 4 Sa 1063/07 und v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08 (juris) und 4 Sa 412/08; LAG München v. 25.6.2008 - 9 Sa 825/07; LAG München v. 6.8.23008 - 10 Sa 182/08; LAG München v. 25.6.2008 - 11 Sa 861/07).

    Das Widerspruchsrecht als schriftlich auszuübendes Gestaltungsrecht in Form eines Rechtsfolgenverweigerungsrechts (vgl. BAG v. 13.7. 2006 - 8 AZR 382/05, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 1, unter Rz. 21 m. w. N.; LAG Köln v. 05.10.2007 - 11 Sa 257/07, NZA-RR 2008, 5; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08) ist von Gesetzes wegen an eine Frist gebunden; dies schließt die Anwendung der allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung jedoch nicht aus (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, BAG v. 14.12.2006 - 8 AZR 763/05, jeweils a.a.O.).

    Sie durfte sich deshalb nur unter zusätzlichen Umständen überhaupt darauf einstellen, nicht mehr mit Widersprüchen bestimmter einzelner Arbeitnehmer konfrontiert zu werden (so bereits LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08).

  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 824/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn die Klägerin in Kenntnis der Mängel - konkret der Unvollständigkeit und Unrichtigkeit des Informationsschreiben vom 29.8.2005 - und damit im Bewusstsein, dass sie trotz des Zeitablaufes möglicherweise dem Übergang des Arbeitsverhältnisses noch widersprechen könnte, den Aufhebungsvertrag abgeschlossen hätte (ebenso LAG München vom 25.9.2008 - 3 Sa 266/08; vom 25.6.2008 - 5 Sa 994/07; vom 9.10.2008 - 4 Sa 411/08; LAG Düsseldorf vom 30.5.2007 - 7 Sa 153/07).
  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 827/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn die Klägerin in Kenntnis der Mängel - konkret der Unvollständigkeit und Unrichtigkeit des Informationsschreiben vom 29.8.2005 - und damit im Bewusstsein, dass sie trotz des Zeitablaufes möglicherweise dem Übergang des Arbeitsverhältnisses noch widersprechen könnte, den Aufhebungsvertrag abgeschlossen hätte (ebenso LAG München vom 25.9.2008 - 3 Sa 266/08; vom 25.6.2008 - 5 Sa 994/07; vom 9.10.2008 - 4 Sa 411/08; LAG Düsseldorf vom 30.5.2007 - 7 Sa 153/07).
  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 835/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn die Klägerin in Kenntnis der Mängel - konkret der Unvollständigkeit und Unrichtigkeit des Informationsschreiben vom 29.8.2005 - und damit im Bewusstsein, dass sie trotz des Zeitablaufes möglicherweise dem Übergang des Arbeitsverhältnisses noch widersprechen könnte, den Aufhebungsvertrag abgeschlossen hätte (ebenso LAG München vom 25.9.2008 - 3 Sa 266/08; vom 25.6.2008 - 5 Sa 994/07; vom 9.10.2008 - 4 Sa 411/08; LAG Düsseldorf vom 30.5.2007 - 7 Sa 153/07).
  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 977/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. Oktober 2008 - 4 Sa 411/08 - aufgehoben.
  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 832/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn der Kläger in Kenntnis der Mängel - konkret der Unvollständigkeit und Unrichtigkeit des Informationsschreiben vom 29.8.2005 - und damit im Bewusstsein, dass er trotz des Zeitablaufes möglicherweise dem Übergang des Arbeitsverhältnisses noch widersprechen könnte, den Aufhebungsvertrag abgeschlossen hätte (ebenso LAG München vom 25.9.2008 - 3 Sa 266/08; vom 25.6.2008 - 5 Sa 994/07; vom 9.10.2008 - 4 Sa 411/08; LAG Düsseldorf vom 30.5.2007 - 7 Sa 153/07).
  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 834/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn der Kläger in Kenntnis der Mängel - konkret der Unvollständigkeit und Unrichtigkeit des Informationsschreiben vom 29.8.2005 - und damit im Bewusstsein, dass sie trotz des Zeitablaufes möglicherweise dem Übergang des Arbeitsverhältnisses noch widersprechen könnte, den Aufhebungsvertrag abgeschlossen hätte (ebenso LAG München vom 25.9.2008 - 3 Sa 266/08; vom 25.6.2008 - 5 Sa 994/07; vom 9.10.2008 - 4 Sa 411/08; LAG Düsseldorf vom 30.5.2007 - 7 Sa 153/07).
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